Ich vertrete bewusst sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer im Arbeitsrecht. Beide Sichtweisen zu verstehen, ist notwendig für eine nachhaltige Beratung und Vertretung.
Bereits vor Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften durfte ich als Vertreterin meines damaligen Arbeitgebers als Leiterin der Lohnbuchhaltung und Beschäftigung mit Personalfragen im Allgemeinen für ein 5-Sterne Hotel mit 230 Mitarbeitern Termine beim Arbeitsgericht wahrnehmen. Diese Tätigkeit war Anstoß für das nachfolgende Studium.
Insbesondere folgende Themen betreffen meine Tätigkeit im Arbeitsrecht: