Den meisten fällt es nicht leicht, sich mit dem Thema Sterben auseinanderzusetzen. Man denkt - verständlicherweise - nicht gerne an das eigene Ableben. Jeder Todesfall aber ist mit rechtlichen Folgen verbunden. Egal ob Schulden oder Vermögen - beides wird grundsätzlich erst einmal vererbt. Wer erbt, bestimmt ohne letztwillige Verfügungen wie Testamente oder Erbverträge das Gesetz.
Wenn Sie aber die gesetzliche Regelung nicht zur Anwendung kommen lassen wollen, müssen Sie eine wirksame Verfügung dazu treffen. Gerade in Zeiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften und Patchwork-Familien wird es immer wichtiger, sich mit diesem Thema auseinander zu setzen.
Aber nicht nur die Beratung wegen der eigenen letztwilligen Verfügung oder auch der Vollmachtserteilungen im Hinblick auf die Vermeidung der gesetzlichen Betreuung ist sehr individuell und der persönlichen Situation geschuldet. Auch die Wahrnehmung der Interessen der Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten erfordert oft Fingerspitzengefühl. Schließlich ist in der Regel vom Erblasser nicht gewollt, dass sich die Hinterbliebenen unversöhnlich streiten.
Dieses Rechtsgebiet „menschelt“ neben dem Familienrecht erfahrungsgemäß am meisten. Entscheidungen fallen gerade hier oft nicht allein aus finanziellen und rechtlichen, sondern aus rein emotionalen Gründen. Entsprechend ist eine ausführliche Beratung unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen Situation wichtig, um sowohl bewusst den letzten Willen zu Papier zu bringen als auch die Hinterbliebenen bei der Regelung des Nachlasses zu unterstützen.
Ich stehe Ihnen daher insbesondere bei folgenden Aspekten des Erbrechts zur Seite: